Wer Fragen stellt zeigt Interesse, daher beantworten wir diese auch gerne!

Wir haben für Sie die meistgestellten Fragen hier zusammengetragen. Sollte ihre Frage nicht dabei sein, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Kosten, Inhalt und Ablauf

Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV dürfen wir sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) annehmen. Durch diese werden die gesamten Kosten der Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen und für Sie entstehen keinerlei Kosten. Alle weiteren Informationen zum AVGS finden Sie hier.

Sollten Sie keinen Anspruch auf einen AVGS haben, dann Ihnen unsere Leistungen auch über das Beratungspgrogramm Wirtschaft NRW (BPW) zur Verfügung. Sie erhalten über das Programm bis zu 50% der Beratungskosten (max. 1.600 €) zurück.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und planen individuell mit Ihnen, welche Förderung für Sie in Frage kommt.

Um eine kostenfreie Gründungsberatung zu erhalten benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Diesen können Sie über ihren Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, ab dem Zeitpunkt zu dem Sie sich arbeitssuchend melden. Sprechen Sie ihren Sachbearbeiter am besten proaktiv auf den AVGS an und teilen diesem mit, dass die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine Alternative zu einer Anstellung für Sie darstellt.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt die Beantragung eines AVGS durch!

Wir wissen genau, dass es manchmal wirklich aufwändig sein kann an einen Schulungsort zu reisen, daher finden all unsere Beratung online, in Präsenz oder hybrid statt. Wir stimmen dies individuell mit Ihnen ab und berücksichtigen dort gerne ihre Wünsche.

Sollten Sie sich die Beratung in Präsenz wünschen, dann findet die Beratung in unseren Räumlichkeiten unter folgender Adresse statt:

Gründungsberatung Niederrhein

Burgring 65

47906 Kempen

Beratung in Präsenz führen wir in unseren dafür zugelassenen Räumlichkeiten unter folgender Adresse durch:

Gründungsberatung Niederrhein

Burgring 65

47906 Kempen

Unser Maßstab für Qualität ist auf der einen Seite ihr Erfolg und auf der anderen ihre Zufriedenheit.

Zu Beginn der Beratung analysieren wir daher gemeinsam ihre Ziele. Wenn zur Erreichung dieser (bspw. für den Gründungszuschuss oder für ein Darlehen) ein vollständiger Businessplan sinnvoll ist, dann werden Sie diesen am Ende der Beratung in Händen halten.

Unsere Gründungsberatung soll Sie auf alle Gegebenheiten vorbereiten, welche Sie zur Gründung und die ersten Jahre über diese hinaus benötigen.

Je nach ihrer Erfahrung, Vorkenntnissen und der Komplexität ihres Gründungsvorhabens stimmen wir die Dauer der Beratung individuell auf Sie ab. Der Zeitaufwand der Beratung beläuft sich hier normalerweise auf 15 (bspw. Freiberufler ohne Angestellte) bis 60 Stunden (bspw. Einzelhandel mit Bankenfinanzierung o. GmbH Gründung mit Angestellten).

Weitere Informationen und Inhalte der Gründungsberatung finden sie hier.

Die Beratung wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Teil der Beratung ist es daher natürlich auch, dass wir Sie auf Gespräche mit Vertrags- sowie Kooperationspartner vorbereiten und auf Wunsch auch zu Bankgesprächen, Standortbesichtigungen u.ä. begleiten.

Dabei stehen wir Ihnen durchgehend mit unserer Erfahrung zur Seite und analysieren mit Ihnen die Ergebnisse.

Grundsätzlich gilt, dass jede Gründung so einzigartig ist wie Sie als Gründer. Mit bestimmten Themen muss sich aber natürlich jeder Gründer auseinandersetzen und daher haben wir Module aller notwendigen Themen zusammengestellt, welche wir individuell mit Ihnen bearbeiten. Eine Auflistung dieser Module finden Sie hier.

Je nach ihren Vorkenntnissen und Erfahrung vereinbaren wir mit Ihnen unterschiedliche Schwerpunkte in der Beratung. Bestimmt Unternehmensideen und Geschäftsfelder benötigen zudem branchenspezifisches Wissen, welches wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Über den AVGS werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ bei zertifizierten Bildungsträgern gefördert.

Eine solche Maßnahme ist z.B. die Gründungsberatung.

Bei Einreichen eines AVGS über den Bildungsträger, belegt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter anschließend durch einen Bewilligungsbescheid, dass die anfallenden Kosten einer entsprechenden Maßnahme (inklusive ihrer ggf. anfallenden Fahrtkosten) vollständig übernommen werden.

Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS hat jeder der folgende Kriterien erfüllt:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG1)
  • 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
  • Sind sind noch nicht in neues Anstellungsverhältnis vermittelt

Auch ohne Rechtsanspruch kann nach Entscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ein AVGS unter folgenden Kriterien ausgestellt werden:

  • Arbeitslosigkeit dauert bislang kürzer als 6 Wochen
  • Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis, die Kündigung wurde aber bereits ausgestellt und Sie sind als arbeitssuchend gemeldet
  • Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG2)

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir sprechen über Ihre Anspruchsgrundlage.

Wenn Sie einen Anspruch auf den AVGS haben oder die Kriterien erfüllt sind unter denen Sie einen AVGS auch ohne Rechtsanspruch erhalten können, dann müssen Sie dazu proaktiv ihren Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ansprechen.

Bereiten Sie sich am besten darauf ihrem Sachbearbeiter bereits ein Bild von ihrer Gründungsidee vermitteln und auch benennen zu können in welchen Bereichen Sie noch Unterstützung benötigen. Auf dieser Grundlage wird in den meisten Fällen festgelegt, welches Stundenvolumen mit dem AVGS abgedeckt werden darf.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir evaluieren gemeinsam wieviel Unterstützung Sie benötigen.

Es kann vorkommen, dass auf dem AVGS angegeben Stundenvolumen für den Bedarf ihrer Geschäftsidee nicht ausreicht. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in einem solchen Fall einen weiteren AVGS ausgestellt zu bekommen.

Insbesondere ihr Berater kann eine Empfehlung an den für Sie zuständigen Träger abgeben, auf dessen Basis eine Neubewertung ihrer benötigten Stunden geschehen kann.

Sollte Ihnen kein zweiter AVGS ausgestellt werden oder das Stundenvolumen trotzdem zu gering sein, dann gibt besteht bei uns weitergehend die Möglichkeit das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW zu nutzen. Mit uns als gelistetem Beratungsunternehmen können Sie so eine weitere Beratung erhalten deren Kosten Ihnen zu 50% (max. 1.600 €) erstattet werden.

Sollte es Probleme bei ihrer Beantragung geben oder sollten Sie ein Förderung in Anspruch nehmen wollen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Für den Fall, dass Sie keinen AVGS ausgestellt bekommen haben wir uns extra beim Beratungsprogramm Wirtschaft NRW und der BAFA Förderung des unternehmerischen Know-Hows listen lassen.

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW ermöglicht es Ihnen sich bei einer Vorgründungsberatung bis zu 50% (max. 1.600 €) der Beratungskosten erstatten zu lassen. Der Harken: Sie dürfen zuvor nicht mit diesem Gewerbe nebenberuflich Selbstständig gewesen sein.

Sollte dies jedoch der Fall können wir in den meisten Fällen die BAFA Förderung des unternehmerischen Know-Hows nutzen. Auch hier erhalten Sie bis zu 50% (max. 2.000 € für Jungunternehmer o. 1.500 € für Bestandsunternehmen) von den Beratungskosten erstattet.

Sollten Sie also keinen AVGS erhalten, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir planen gemeinsam, welche Fördermittel wir für Sie nutzen können.

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit bei der Gründende während der ersten 6 Monate mit einem Betrag in Höhe ihres ALG1-Anspruches plus 300 € bezuschusst werden. Der gesamte Zuschuss ist Steuer- und Progressionskostenfrei.

Detaillierten Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier und in unserem E-Book zum Gründungszuschuss!

Bei erfolgreicher Bewilligung ihres Antrages auf Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit erhalten Sie für die ersten 6 Monate ihrer Selbstständigkeit eine Förderung in Höhe ihres ALG1-Anspruches plus 300 €.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Zuschuss zu verlängern und für weitere 9 Monate jeden Monat 300 € zu erhalten.

Die gesamte Förderung ist Steuer- und Progressionskostenfrei.

Die wichtigsten Voraussetzungen, um den Gründungszuschuss zu erhalten sind, dass sich hauptberuflich  Selbstständig machen, mindestens 150 tage Restanspruch auf ALG1 haben und Ihnen von einer fachkundigen Stelle bescheinigt wird, dass ihr Geschäftsmodell langfristig erfolgreich sein kann.

Detaillierte Information zu den Voraussetzungen sowie einen Chancen-Check finden Sie in unserem E-Book.

Wir begleiten Sie gerne bei der Beantragung ihres Gründungszuschuss und können Ihnen nach der Beratung auch die fachkundige Stellungnahme ausstellen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf!

Zur Beantragung des Gründungszuschuss benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Das ausgefüllte Antragsformular (welches Ihnen vor der Gründung ausgestellt wurden sein muss!)
  • Den Businessplan
  • Die fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)
  • Den Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
  • Ggf. die nötigen Zertifikate und Erlaubnis zur Aufnahme ihres Gewerbes

Für Fragen zur Erstellung und Zusammenstellung der Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf!

Die fachkundige Stellungnahme oder auch Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei folgenden Stellen:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • Sonstige (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsberater, lokale Gründungsinitativen, etc.)

Um eine positive Stellungnahme zu erhalten müssen Sie die fachkundige Stelle von der Tragfähigkeit und ihren persönlichen Fähigkeiten überzeugen. Im Normalfall geschieht dies auf Grundlage ihrer Qualifikationen und ihrem Businessplan (Text- und Zahlenteil).

Der effektivste und meist fundierteste Weg ist, wenn Sie mit einer Beratungsstelle arbeiten, welche gemeinsam mit Ihnen ihr Geschäftsmodell entwickelt und Ihnen die fachkundige Stellungnahme ausstellen kann.

Sollten Sie weitere Fragen zur Erstellung ihres Businessplans und der fachkundigen Stellungnahme haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Weitere Fragen

Ihr Unternehmen wächst und Sie brauchen Unterstützung bei der Finanzierung, neuen Strukturen oder der Mitarbeiterführung? Da können wir Ihnen helfen.

Für unsere Leistungen im Bereich der Expansionsberatung nutze wir normalerweise die BAFA Förderung des unternehmerischen Know-Hows, wodurch Sie mindestens 50% der Kosten erstattet bekommen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir analysieren gemeinsam in welchen Bereichen wir Sie gefördert unterstützen können.

Aber natürlich!

Sie finden uns aktiv auf LinkedIn und Facebook.

Folgen Sie uns gerne für weitere Informationen rund um die Themen Gründung, Finanzierung sowie Förderungen und besuchen Sie unsere Veranstaltungen.

Sollte Ihre Frage nicht dabei gewesen sein, dann erreichen Sie uns unter 02152 8079561 oder schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

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Sie würden gerne wissen, ob Sie den Gründungszuschuss und weitere Förderungen bekommen?

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Dann vereinbaren Sie nun ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit uns – wir freue uns darauf, Sie und Ihr Vorhaben kennenzulernen.